Rattenbekämpfung: Wer trägt die Kosten?
Wer bei der Rattenbekämpfung die Kosten zahlt, hängt davon ab, wo der Befall ist und wer ihn verursacht hat. Grundsätzlich trägt der Eigentümer des Grundstücks die Kosten, in Mietwohnungen in der Regel der Vermieter, auf öffentlichem Grund und in der Kanalisation die Kommune oder der Abwasserbetrieb. Ausnahmen gibt es vor allem, wenn ein Mieter den Befall nachweislich selbst verursacht hat.
- Eigenes Haus: Du zahlst als Eigentümer.
- Mietwohnung: Meist der Vermieter, außer der Mieter hat den Befall verursacht.
- Eigentümergemeinschaft: Befall im Gemeinschaftseigentum zahlt die Gemeinschaft, im Sondereigentum der jeweilige Eigentümer.
- Öffentlicher Grund und Kanal: Kommune oder Abwasserbetrieb, teils mit kostenlosen Bekämpfungsangeboten.
Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Im Einzelfall helfen Ordnungsamt, Mieterverein oder ein Rechtsanwalt.
Die Grundregel: Eigentümer sind verantwortlich
In Deutschland sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Ratten auf ihrem Grundstück zu bekämpfen. Rechtsgrundlagen sind das Infektionsschutzgesetz und landesrechtliche Vorschriften wie Rattenverordnungen oder Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden. Viele Kommunen verlangen außerdem, dass ein Befall beim Ordnungsamt gemeldet wird. Ob das bei dir gilt, erfährst du unter Meldepflicht.
Kommt ein Eigentümer seiner Pflicht nicht nach, kann die Behörde die Bekämpfung anordnen und notfalls auf seine Kosten durchführen lassen. Das ist in der Regel teurer als eine frühzeitig selbst beauftragte Maßnahme. Grundlegende rechtliche Zusammenhänge findest du unter Recht & Tierschutz.
Rattenbekämpfung: Kosten und wer zahlt im Überblick
| Situation | Wer zahlt in der Regel? | Ausnahme oder Hinweis |
|---|---|---|
| Eigenes Haus oder Grundstück | Eigentümer | Kommt der Befall nachweislich vom Nachbarn, Ordnungsamt einschalten |
| Mietwohnung, Befall ohne Mieterverschulden | Vermieter | Mieter muss den Befall unverzüglich melden |
| Mietwohnung, Befall durch Mieter verursacht | Mieter | Vermieter muss das Verschulden in der Regel belegen |
| Regelmäßige vorbeugende Bekämpfung im Mehrfamilienhaus | Kann als Betriebskosten umgelegt werden | Nur wenn im Mietvertrag vereinbart und wiederkehrend |
| Eigentümergemeinschaft, Gemeinschaftseigentum | Gemeinschaft nach Verteilerschlüssel | Beschluss bzw. Verwalter beauftragt |
| Öffentliche Flächen, Kanalisation | Kommune oder Abwasserbetrieb | Ursprung auf dem Grundstück ist trotzdem Sache des Eigentümers |
| Gaststätte, Lebensmittelbetrieb | Betreiber | Strenge Hygienepflichten, Gesundheitsamt bzw. Lebensmittelüberwachung |
Mietwohnung: Vermieter oder Mieter?
Der Vermieter muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Ein Rattenbefall ist in aller Regel ein Mangel. Deshalb muss der Vermieter die Bekämpfung veranlassen und bezahlen, wenn der Mieter den Befall nicht verursacht hat.
Als Mieter hast du dabei Pflichten:
- Unverzüglich melden: Informiere den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich, am besten mit Datum, Fotos von Kot und Schäden und einer kurzen Beschreibung.
- Zutritt ermöglichen: Der Schädlingsbekämpfer muss in die Wohnung und eventuell in Kellerräume.
- Mitwirken: Lebensmittel sicher lagern, Müll regelmäßig entsorgen, keine Tiere füttern.
Wer einen Befall verschweigt, riskiert, für Folgeschäden selbst aufkommen zu müssen. Verursacht ein Mieter den Befall, etwa durch Essensreste auf dem Balkon, offene Müllsäcke im Keller oder Füttern von Tauben, kann der Vermieter die Kosten von ihm verlangen. Bei erheblichem Befall kommt außerdem eine Mietminderung in Betracht. Mehr dazu unter Ratten in der Mietwohnung.
Ratten beim Nachbarn oder aus dem Kanal
Kommen die Ratten erkennbar vom Nachbargrundstück, ist zunächst der Nachbar als Eigentümer verantwortlich. Sprich ihn an und dokumentiere Spuren auf beiden Seiten. Reagiert er nicht, kannst du das Ordnungsamt informieren. Die Behörde kann die Bekämpfung anordnen. Wie du dabei vorgehst, steht unter Ratten beim Nachbarn.
Für die öffentliche Kanalisation ist die Gemeinde oder der Abwasserbetrieb zuständig. Viele Städte bekämpfen Ratten im Kanalnetz regelmäßig, manche bieten auf Meldung auch eine Kontrolle an. Für Hausanschlussleitungen auf dem Grundstück und eine Rückstausicherung bleibt allerdings der Eigentümer zuständig. Frag beim Abwasserbetrieb oder Ordnungsamt nach, was in deiner Gemeinde gilt.
Was eine Bekämpfung kostet und wie du Kosten senkst
Feste Preise gibt es nicht. Die Kosten hängen von Befallsgröße, Fläche, Zahl der Kontrolltermine, Anfahrt und den nötigen baulichen Maßnahmen ab. Hole dir vor dem Auftrag einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der Leistungen, Zahl der Termine und Nachkontrollen aufführt.
- Früh handeln: Ein kleiner Befall ist schneller und günstiger beseitigt.
- Futterquellen selbst abstellen: Das reduziert die Zahl der nötigen Termine.
- Bei kleinem Befall im eigenen Haus kannst du selbst Fallen einsetzen. Eine Übersicht bietet Rattenfallen im Vergleich.
- Versicherung prüfen: Hausrat- und Gebäudeversicherungen übernehmen Bekämpfungskosten meist nicht. Ob Folgeschäden abgedeckt sind, steht in deinen Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen
Kann der Vermieter die Kosten für den Kammerjäger auf die Nebenkosten umlegen?
Eine einmalige Bekämpfung wegen eines akuten Befalls ist in der Regel nicht umlagefähig. Regelmäßige, vorbeugende Schädlingsbekämpfung kann als Betriebskosten umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Im Streitfall hilft der Mieterverein.
Muss die Stadt Ratten auf meinem Grundstück bekämpfen?
Nein, auf privatem Grund ist der Eigentümer zuständig. Einige Kommunen unterstützen trotzdem mit Beratung oder Aktionen. Frag beim Ordnungsamt nach, welche Angebote es bei dir gibt.
Darf ich als Mieter die Miete mindern?
Bei einem erheblichen Befall, der die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, kann eine Mietminderung möglich sein. Voraussetzung ist, dass du den Mangel gemeldet hast. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, lass dich vorher beraten.